MEDINA
VERFASSUNG
622
C.E.
Im
Namen Gottes des Erbarmers des Barmherzigen
(1) Dies ist ein Dokument
von Muhammad dem Propheten (welches die Beziehungen regelt) zwischen den Gläubigen
und Muslimen der Quraysh und Yathrib
und jenen, welche ihnen gefolgt sind und sich ihnen angeschlossen haben und die
mit ihnen gearbeitet haben.
(2) Sie sind eine
Gemeinschaft (umma) unter Ausschluss aller anderen
Menschen.
(3) Die Auswanderer der Quraysh sollen, gemäß ihrer Gepflogenheit und nach ihrer
Anzahl das Blutgeld bezahlen und ihre Gefangenen auslösen, in Güte und
Gerechtigkeit, wie dies unter den Gläubigen üblich ist.
(4-8) The
B. ‘Auf sollen gemäß ihrer Gepflogenheit Blutgeld bezahlen (); jede Abteilung
soll ihre Gefangenen in Güte und Gerechtigkeit auslösen, wie dies unter den Gläubigen
üblich ist. Die B. Sa'ida, die B. ‘l-Harith, und die B. Jusham, und
die B. al-Najjar ebenfalls.
(9-11) Die B. ‘Amr b. ‘Auf, die B. al-Nabit und
die B. al-‘Aus ebenfalls.
(12)(a) Die Gläubigen sollen
keinen von ihnen hilflos lassen, indem sie seinen Loskauf in Güte oder das
Blutgeld verweigern.
(12)(b) Ein Gläubiger soll
den Freigelassenen eines anderen Muslims nicht als eigenen Verbündeten gegen
diesen nehmen.
(13) Die gottesfürchtigen
Gläubigen sollen gegen den Rebellen Widerstand leisten oder gegen jenen, der
danach trachtet Ungerechtigkeit, Sünde oder Feindschaft oder Verderbtheit unter
den Gläubigen zu verbreiten; die Hand jedes Mannes soll gegen ihn sein, selbst
wenn er der Sohn einer der ihren wäre.
(14) Ein Gläubiger soll
nicht einen Gläubigen wegen eines Glaubenverweigerers töten, noch soll er einem
Ungläubigen gegen einen Gläubigen helfen.
(15) Der Schutz Gottes ist
einer, der Geringste unter ihnen möge einem Fremden seinen Schutz gewähren, im
Namen aller. Gläubige sind einander Freund unter Ausschluss Außenstehender.
(16) Dem Juden der uns
folgt hat Anspruch auf Hilfe und Gleichstellung. Ihm soll kein Unrecht
geschehen, noch sollen seine Feinde unterstützt werden.
(17) Der Friede der
Gläubigen ist unteilbar. Kein Extra-Friede soll geschlossen werden, wenn die
Gläubigen der Sache Gottes wegen kämpfen. Die Bedingungen müssen fair, recht
und billig für alle sein.
(18) Bei jedem Angriff muss
ein Reiter einen hinter sich haben.
(19) Die Gläubigen müssen
das Blut der ihren sühnen, die auf dem Wege Gottes fielen.
(20)(a) Die
gottesfürchtigen Gläubigen erfreuen sich der besten und aufrichtigsten Führung.
(20)(b) Kein Polytheist soll das Eigentum einer Person der Quraysh unter seine Obhut nehmen, noch soll er gegen einen
Gläubigen intervenieren.
(21) Wer des Mordes an
einem Gläubigen überführt ist, soll der Wiedervergeltung überantwortet werden, außer dem nächsten
Angehörigen wurde durch die Bezahlung von Blutgeld Genugtuung geleistet, und
die Gläubigen sollen gegen ihn stehen wie ein Mann und sie sind verpflichtet,
gegen ihn vorzugehen.
(22) Es soll dem Gläubigen,
der zu diesem Dokument steht und an Gott glaubt und den Jüngsten Tag nicht
erlaubt sein, einem Übeltäter zu helfen oder ihn zu schützen. Der Fluch Gottes
und Sein Zorn wird über ihn kommen am Tag der Auferstehung, sollte er dies doch
tun und weder Reue noch Auslöse soll von ihm angenommen werden.
(23) Jeden Streitfall unter
euch müsst ihr vor Gott und Muhammad bringen.
(24) Die Juden sollen sich
an den Kriegskosten beteiligen, solange sie an der Seite der Gläubigen kämpfen.
(25) Die Juden der B. ’Auf
sind eine Gemeinschaft mit den Gläubigen (die Juden haben ihre eigene Religion
und die Muslime ihre eigene), gleichermaßen deren Freigelassene und Angehörigen,
außer jene, die sich ungerecht und sündhaft betragen, denn sie schaden
niemanden außer sich selbst und ihren Familien.
(26-35) Das gleiche gilt
für die Juden der B. al-Najjar, B. al-Harith, B. Sai ida, B. Jusham, B. al-Aus, B. Tha'laba, und die Jafna, einem Clan der Tha‘laba
und die B. al-Shutayba. Loyalität ist ein Schutz
gegen Verrat. Die Freigelassenen der Tha’laba sind
wie sie selbst. Die engen Freunde der Juden sind wie sie selbst.
(36) Niemand soll in den
Krieg ziehen, außer mit Erlaubnis Muhammads, doch soll er nicht abgehalten
werden, Vergeltung für eine Verletzung zu nehmen. Der einen Menschen ohne
Vorwarnung tötet, tötet sich selbst und seinen Haushalt, außer es war einer,
der ihm Unrecht getan hat, da Gott solches akzeptieren wird.
(37) Die Juden haben für
ihre Ausgaben aufzukommen, die Muslime für die ihren. Die Vertragspartner
müssen einander beistehen, im Falle dass einer der im Dokument erwähnten Völker
angegriffen wird. Sie müssen beieinander gegenseitigen Rat und Rücksprache
suchen und Loyalität ist ein Schutz gegen Verrat. Ein Mann ist nicht
verantwortlich für seines Verbündeten Untaten. Dem Unrecht geschah muss
geholfen werden.
(38) Die Juden müssen wie
die Gläubigen für die Kriegskosten bezahlen, solange der Krieg dauert.
(39) Yathrib
soll ein geheiligtes Schutzgebiet für die Völker dieses Dokuments sein.
(40) Ein unter Schutz
stehender Fremder soll so sein wie sein Gastgeber und kein Unheil verbreiten
oder Verbrechen begehen.
(41) Einer Frau soll Schutz
nur nach Einverständnis ihrer Familie gegeben warden.
(42) Sollte irgendeine
Uneinigkeit oder Streit erwachsen, welche zu Schwierigkeiten führen könnten,
müssen sie Gott und Muhammad, dem Gesandten Gottes vorgetragen werden. Gott
nimmt das an, was am nächsten zur Frömmigkeit und zum Guten in diesem Dokument
ist.
(43) Quraysh
und deren Helfern soll kein Schutz gewährt warden.
(44) Die Vertragsparteien
sind verpflichtet einander im Falle eines Angriffs auf Yathrib
beizustehen.
(45)(a) Wenn sie aufgerufen
Frieden zu stiften und diesen aufrechtzuerhalten sind sie verpflichtet Folge zu
leisten; und wenn sie einen gleichen Aufruf an die Muslime richten, so muss
diesem ebenfalls Folge geleistet werden, außer im Falle eines Krieges, der
Sache Gottes wegen.
(45)(b) Jedem steht ein
Anteil von der Seite zu, zu der er gehört.
(46) Die Juden der al-Aus, ihre Freigelassenen und sie selbst nehmen die
gleiche Rechtsposition ein wie die Völker in diesem Dokument. Loyalität ist ein
Schutz gegen Verrat. Der der etwas erwirbt, erwirbt es für sich selbst. Gott
anerkennt dieses Dokument.
(47) Dieses beschützt nicht
den Ungerechten und den Sünder. Der Mann der zum Kampf aufbricht und der Mann,
der zu Hause in der Stadt bleibt, ist in Sicherheit,
außer er war ungerecht und hat gesündigt. Gott ist der Beschützer der guten und
gottesfürchtigen Menschen und Muhammad ist der Gesandte Gottes.
12/2007
Übersetzung M. M. Hanel
Quelle: http://www.constitution.org/cons/medina/con_medina.htm