MEDINA VERFASSUNG

622 C.E.

Im Namen Gottes des Erbarmers des Barmherzigen

(1) Dies ist ein Dokument von Muhammad dem Propheten (welches die Beziehungen regelt) zwischen den Gläubigen und Muslimen der Quraysh und Yathrib und jenen, welche ihnen gefolgt sind und sich ihnen angeschlossen haben und die mit ihnen gearbeitet haben.

(2) Sie sind eine Gemeinschaft (umma) unter Ausschluss aller anderen Menschen.

(3) Die Auswanderer der Quraysh sollen, gemäß ihrer Gepflogenheit und nach ihrer Anzahl das Blutgeld bezahlen und ihre Gefangenen auslösen, in Güte und Gerechtigkeit, wie dies unter den Gläubigen üblich ist.

(4-8) The B. ‘Auf sollen gemäß ihrer Gepflogenheit Blutgeld bezahlen (); jede Abteilung soll ihre Gefangenen in Güte und Gerechtigkeit auslösen, wie dies unter den Gläubigen üblich ist. Die B. Sa'ida, die B. ‘l-Harith, und die B. Jusham, und die B. al-Najjar ebenfalls.

(9-11) Die B. ‘Amr b. ‘Auf, die B. al-Nabit und die B. al-‘Aus ebenfalls.

(12)(a) Die Gläubigen sollen keinen von ihnen hilflos lassen, indem sie seinen Loskauf in Güte oder das Blutgeld verweigern.

(12)(b) Ein Gläubiger soll den Freigelassenen eines anderen Muslims nicht als eigenen Verbündeten gegen diesen nehmen.

(13) Die gottesfürchtigen Gläubigen sollen gegen den Rebellen Widerstand leisten oder gegen jenen, der danach trachtet Ungerechtigkeit, Sünde oder Feindschaft oder Verderbtheit unter den Gläubigen zu verbreiten; die Hand jedes Mannes soll gegen ihn sein, selbst wenn er der Sohn einer der ihren wäre. 

(14) Ein Gläubiger soll nicht einen Gläubigen wegen eines Glaubenverweigerers töten, noch soll er einem Ungläubigen gegen einen Gläubigen helfen.

(15) Der Schutz Gottes ist einer, der Geringste unter ihnen möge einem Fremden seinen Schutz gewähren, im Namen aller. Gläubige sind einander Freund unter Ausschluss Außenstehender.

(16) Dem Juden der uns folgt hat Anspruch auf Hilfe und Gleichstellung. Ihm soll kein Unrecht geschehen, noch sollen seine Feinde unterstützt werden.

(17) Der Friede der Gläubigen ist unteilbar. Kein Extra-Friede soll geschlossen werden, wenn die Gläubigen der Sache Gottes wegen kämpfen. Die Bedingungen müssen fair, recht und billig für alle sein.

(18) Bei jedem Angriff muss ein Reiter einen hinter sich haben.

(19) Die Gläubigen müssen das Blut der ihren sühnen, die auf dem Wege Gottes fielen.

(20)(a) Die gottesfürchtigen Gläubigen erfreuen sich der besten und aufrichtigsten Führung.

(20)(b) Kein Polytheist soll das Eigentum einer Person der Quraysh unter seine Obhut nehmen, noch soll er gegen einen Gläubigen intervenieren.

(21) Wer des Mordes an einem Gläubigen überführt ist, soll der Wiedervergeltung  überantwortet werden, außer dem nächsten Angehörigen wurde durch die Bezahlung von Blutgeld Genugtuung geleistet, und die Gläubigen sollen gegen ihn stehen wie ein Mann und sie sind verpflichtet, gegen ihn vorzugehen.

(22) Es soll dem Gläubigen, der zu diesem Dokument steht und an Gott glaubt und den Jüngsten Tag nicht erlaubt sein, einem Übeltäter zu helfen oder ihn zu schützen. Der Fluch Gottes und Sein Zorn wird über ihn kommen am Tag der Auferstehung, sollte er dies doch tun und weder Reue noch Auslöse soll von ihm angenommen werden.

(23) Jeden Streitfall unter euch müsst ihr vor Gott und Muhammad bringen.

(24) Die Juden sollen sich an den Kriegskosten beteiligen, solange sie an der Seite der Gläubigen kämpfen.

(25) Die Juden der B. ’Auf sind eine Gemeinschaft mit den Gläubigen (die Juden haben ihre eigene Religion und die Muslime ihre eigene), gleichermaßen deren Freigelassene und Angehörigen, außer jene, die sich ungerecht und sündhaft betragen, denn sie schaden niemanden außer sich selbst und ihren Familien.

(26-35) Das gleiche gilt für die Juden der B. al-Najjar, B. al-Harith, B. Sai ida, B. Jusham, B. al-Aus, B. Tha'laba, und die Jafna, einem Clan der Tha‘laba und die B. al-Shutayba. Loyalität ist ein Schutz gegen Verrat. Die Freigelassenen der Tha’laba sind wie sie selbst. Die engen Freunde der Juden sind wie sie selbst.

(36) Niemand soll in den Krieg ziehen, außer mit Erlaubnis Muhammads, doch soll er nicht abgehalten werden, Vergeltung für eine Verletzung zu nehmen. Der einen Menschen ohne Vorwarnung tötet, tötet sich selbst und seinen Haushalt, außer es war einer, der ihm Unrecht getan hat, da Gott solches akzeptieren wird.

(37) Die Juden haben für ihre Ausgaben aufzukommen, die Muslime für die ihren. Die Vertragspartner müssen einander beistehen, im Falle dass einer der im Dokument erwähnten Völker angegriffen wird. Sie müssen beieinander gegenseitigen Rat und Rücksprache suchen und Loyalität ist ein Schutz gegen Verrat. Ein Mann ist nicht verantwortlich für seines Verbündeten Untaten. Dem Unrecht geschah muss geholfen werden.

(38) Die Juden müssen wie die Gläubigen für die Kriegskosten bezahlen, solange der Krieg dauert.

(39) Yathrib soll ein geheiligtes Schutzgebiet für die Völker dieses Dokuments sein.

(40) Ein unter Schutz stehender Fremder soll so sein wie sein Gastgeber und kein Unheil verbreiten oder Verbrechen begehen.

(41) Einer Frau soll Schutz nur nach Einverständnis ihrer Familie gegeben warden.

(42) Sollte irgendeine Uneinigkeit oder Streit erwachsen, welche zu Schwierigkeiten führen könnten, müssen sie Gott und Muhammad, dem Gesandten Gottes vorgetragen werden. Gott nimmt das an, was am nächsten zur Frömmigkeit und zum Guten in diesem Dokument ist.

(43) Quraysh und deren Helfern soll kein Schutz gewährt warden.

(44) Die Vertragsparteien sind verpflichtet einander im Falle eines Angriffs auf Yathrib beizustehen.

(45)(a) Wenn sie aufgerufen Frieden zu stiften und diesen aufrechtzuerhalten sind sie verpflichtet Folge zu leisten; und wenn sie einen gleichen Aufruf an die Muslime richten, so muss diesem ebenfalls Folge geleistet werden, außer im Falle eines Krieges, der Sache Gottes wegen.

(45)(b) Jedem steht ein Anteil von der Seite zu, zu der er gehört.

(46) Die Juden der al-Aus, ihre Freigelassenen und sie selbst nehmen die gleiche Rechtsposition ein wie die Völker in diesem Dokument. Loyalität ist ein Schutz gegen Verrat. Der der etwas erwirbt, erwirbt es für sich selbst. Gott anerkennt dieses Dokument.

(47) Dieses beschützt nicht den Ungerechten und den Sünder. Der Mann der zum Kampf aufbricht und der Mann, der zu Hause in der Stadt bleibt, ist in Sicherheit, außer er war ungerecht und hat gesündigt. Gott ist der Beschützer der guten und gottesfürchtigen Menschen und Muhammad ist der Gesandte Gottes.

 

12/2007 Übersetzung M. M. Hanel
Quelle: http://www.constitution.org/cons/medina/con_medina.htm